Saccharin

Handelsname: Saccharin
E-Nummer: 954
Chemische Bezeichnung Benzoesäuresulfimid
Brennwert: Kein Brennwert
Süßkraft: Gegenüber Haushaltszucker (Saccharose) beträgt die Süßkraft von Saccharin das 450- bis 550-fache.
ADI-Wert: 0-5 mg/kg
Zusätzliche Wirkungen(geschmacklich, im Stoffwechsel, Wechselwirkungen): -------
Für die Süßkraft verantwortliche Gruppe: AH-B-X System, siehe Stick-Darstellung
Saccharin wurde schon1879 von den Chemikern Remsen und Fahlberg erstmals hergestellt, und stellt damit den ersten nach industriellen Produktionsverfahren hergestellten Süßstoff dar. Die Bezeichnung Saccharin umfaßt auch die Natrium-, Kalium- und Calcium-Salze des Saccharins.Saccharin wird vom menschlichen Körper schnell aufgenommen und unverändert mit dem Urin wieder ausgeschieden (Innerhalb von 24 Stunden sind 90% wieder eliminiert); ist daher praktisch kalorienfrei und wie alle Süßstoffe auch für Diabetiker verträglich.Die Wirkung von Saccharin kann durch eine Säurezugabe verstärkt werden. Eine zu hohe Konzentration hingegen führt zu einem typischen bitter-metallischen Beigeschmack.Ein abgerundeter, süßer Geschmack wird durch eine Kombination von Saccharin mit Cyclamat E 952, Thaumatin E 957 und Fructose, Xylit E 967 erreicht. Hierbei kommt es gleichzeitig zu einer Aromasteigerung.Saccharin wird nicht von den Bakterien der Mundflora vergoren und ist daher als nicht-kariogen einzustufen(kein Brennwert!), es findet Verwendung in entsprechend ausgewiesenen Produkten.Die herausragenden Anwendungsgebiete für Saccharin sind brennwertverminderte (Light Produkte) und ohne Zuckerzusatz hergestellte Lebensmittel sowie Diabetiker-Produkte.
Verwendung: Viele brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte wie
Desserts, auch auf Getreidebasis (100 mg/kg)
Süßwaren auf Kakao - oder Trockenfruchtbasis (500 mg/kg)
Limonaden und andere Erfrischungsgetränke
Süßsaure Obst – und Gemüsekonserven (160 mg/kg)
Dunkles Bier der Art oud bruin (80 mg/l)
Vielfach eingesetzt wird Saccharin bei der Herstellung von Mundwasser, Zahnpasta, Lippenstiften und Tabletten.
Herstellung: Herstellung erfolgt chemisch aus Toluol (Remsen-Fahlberg-Verfahren) oder Phthalsäureanhydrid (Maumee-Verfahren).
Das Remsen-Fahlberg-Verfahren: Das Saccharin wird durch Umsetzung von Toluol mit Chlorbenzosulfonsäure und anschliessende Oxidation des 2-Toluolsulfonamides zu 2-Carboxybenzolsulfonamid hergestellt, woraus unter Wasserabspaltung dann das Saccharin resultiert.
Zulassung: Für bestimmte Lebensmittel zugelassen.
Höchstmenge je nach Anwendungsgebiet 80 bis 3000 mg/kg bzw. mg/l (berechnet als freies Imid)
Das betreffende Lebensmittel muss mit dem Hinweis mit Süßungsmittel versehen werden.
Sonstiges: Bei der Verwendung von haushaltüblichen Mengen kann Saccharin als unbedenklich eingestuft werden. Bei einer sehr hohen Dosierung wurden im Tierversuch vereinzelt Blasentumore festgestellt. Während der Nachkriegszeit wurde Saccharin vielfach als Zuckerersatz eingesetzt, ohne Hinweise auf schädliche Nebenwirkungen beim Menschen.