3.4. Phase IV

 

Nach der Zulassung des Medikaments durch die zuständigen Behörden darf die neue Substanz in Deutschland in den Verkehr gebracht und vom Arzt verschrieben werden. Für einen gesetzlich versicherten Patienten übernimmt die Krankenkasse nach einer Zulassung in diesem Indikationsbereich auch die Kosten des Medikaments.

Dennoch werden Medikamente auch nach der Zulassung ständig überprüft und in ihren Nebenwirkungen überwacht. Dies geschieht systematisch in den Phase IV Studien. Da nun mehrere tausend Patienten (und auch andere Patientengruppen wie z.B. Ältere oder Personen mit anderen Begleiterkrankungen) in die Auswertung mit aufgenommen werden, werden weitere Erkenntnisse gewonnen. So werden auch sehr seltene Nebenwirkungen erfasst und für die Ärzte veröffentlicht.

 

 

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