3.1 gesellschaftliche Gegebenheiten

 

Das Mittelalter zeichnet sich in seiner sozialen Ordnung durch ein Ständesystem aus, der sog. Drei-Stände-Ordnung. Diese war wie folgt unterteilt.

- 1.Stand umfasste alle Geistlichen bzw. Angehörigen des Klerus

- 2.Stand bestand aus allen Adeligen

- 3.Stand schloss alle Bürger und Bauern ein

Über diesen drei Ständen stand der souveräne Herrscher, sei es König oder Kaiser.

Die Gesellschaft im Mittelalter war aber nicht nur nach dem Stand unterteilt, sondern auch nach dem Geschlecht.

So waren der Frau die Führung des Haushaltes und die Erziehung der Kinder anvertraut, somit war sie zumeist auf Haus und Hof beschränkt. Der Mann hingegen war durch sein Handwerk und seiner Stellung in der Gesellschaft für das Einkommen und den Nahrungserwerb seiner Familie verantwortlich.

 

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