Thaumatin

Handelsname: Thaumatin

E-Nummer:

957

Chemische Bezeichnung  
Brennwert: praktisch kalorienfrei
Süßkraft: das 2500-fache vom Haushaltszucker (Saccharose)
ADI-Wert: - Thaumatin gilt bei den geringen Mengen wie es als Lebensmittel-Zusatzstoff verwendet wird als unbedenklich
- ADI–Wert: nicht festgelegt
Zusätzliche Wirkungen(geschmacklich, im Stoffwechsel, Wechselwirkungen): - Thaumatin ist ein Gemisch, dessen Hauptbestandteile zwei Proteine sind (Thaumatin I und II)
- hitzelabil, daher nicht zum Kochen und Backen geeignet. Zudem verliert sich bei Hitzezufuhr der süße Geschmack
- wird vom menschlichen Körper schnell aufgenommen und unverändert mit dem Urin wieder ausgeschieden,
- ist praktisch kalorienfrei und auch für Diabetiker geeignet
- die Süße setzt verzögert ein und ist sehr nachhaltig
- Vielfach werden Kombinationen von Thaumatin zusammen mit Cyclamat E 952 und Saccharin E 954 verarbeitet. Im Zusammenwirken mit Sacharin wird zusätzlich der Bittergeschmack maskiert und es wird eine süßkraft- und aromasteigernden Wirkung erreicht.
- Thaumatin verstärkt die Wirkung verwendeter Aromen.
- lakritzartige Nachgeschmack
Für die Süßkraft verantwortliche Gruppe: sollte jemand das AHB-X-System entdecken darf er es behalten; bitte bei uns melden
Verwendung: - Geschmacksverstärker
- Süßungsmittel
- brennwertverminderte (Light) Produkte
- ohne Zuckerzusatz hergestellte Lebensmittel sowie Diabetiker-Produkte
Herstellung: - traditionell: Gewinnung aus dem Samen der westafrikanischen Pflanze Thaumatococcuis danielli Benth
Die Ausbeute ist gering (1 kg Früchte ergeben 6 g Thaumatin)
-ein Anbau der tropischen Pflanze in Europa ist nicht möglich, so dass versucht wird alternative Möglichkeiten zur Herstellung von Thaumatin zu entwickeln:
biotechnische Herstellung unter Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen
Im Experiment: Transfer isolierter Thaumatin-Gene auf verschiede Pflanzen, um deren Süßkraft zu steigern
Zulassung:
  • für bestimmte Lebensmittel zugelassen
  • Höchstmenge je nach Anwendungsgebiet 50 bis 400 mg/kg bzw. mg/l
  • betreffende Lebensmittel müssen mit dem Hinweis mit Süßungsmittel versehen werden
  • Thaumatin ist wegen EU-Recht auch in Deutschland zugelassen
Sonstiges: -