Neohespiridin

Handelsname: Neohesperidin DC

E-Nummer:

959

Chemische Bezeichnung Der Süßstoff Neohesperidin DC gehört zu einer Stoffgruppe (Dihydrochalcone), in der verschiedene süßschmeckende Verbindungen bekannt sind.
Brennwert: Kalorienfrei
Süßkraft: 600- bis 1500-fache Süßkraft wie gebräuchlicher Haushaltszucker. Mit zunehmender Konzentration nimmt diese jedoch ab.
ADI-Wert: 0-5 mg/kg
Zusätzliche Wirkungen(geschmacklich, im Stoffwechsel, Wechselwirkungen): Charakteristisch ist der mentholhaltige Beigeschmack von Neohesperidin DC, welcher schon in den üblicherweise verwendeten Mengen zu bemerken ist.
Die Anwendungsmöglichkeiten sind daher begrenzt, etwa in einer Kombination mit speziellen Aromen (z.B. in Erfrischungs-getränken) oder anderen Süßstoffen.Im menschlichen Koerper wird Neohespiridin schnell aufgenommen und unverändert mit dem Urin wieder ausgeschieden. Es ist für Diabetiker geeignet und praktisch kalorienfrei, zusätzlich hat es die Eigenschaft gut wasserlöslich und sehr stabil zu sein.
Für die Süßkraft verantwortliche Gruppe: AH-B-X System, siehe Stick-Darstellung
Verwendung: - brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) Getränke auf Wasserbasis (30 mg/l)
- sehr kleine Süßwaren ohne Zuckerzusatz zur Erfrischung des Atems (400 mg/kg)
- Snacks, Knabbererzeugnisse (50 mg/kg)
Herstellung: Grundstoff für die Herstellung sind Flavonoide wie sie beispielsweise in Zitrusschalen enthalten sind. Die Flavonoide werden chemisch zu Neohersperidin DC aufbereitet.
Zulassung: Neohespiridin ist für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Die Höchstmenge beträgt je nach Anwendungsgebiet 30 bis 400 mg/kg bzw. mg/l. Das betreffende Lebensmittel muss mit dem Hinweis mit Süßungsmittel versehen werden.Im Zuge der Harmonisierung in der EU ist Neohesperidin DC nun auch in Deutschland zugelassen.
Sonstiges: