2. Tierversuche

 

Trotz der Weiterentwicklung der Tests für einen Wirkstoff müssen und werden nach wie vor Tierversuche durchgeführt. Bei der Entwicklung eines neuen Arzneimittels sind Tierversuche vorgeschrieben. Wichtig sind Tierversuche vor allem deswegen, da man, bevor der Wirkstoff in der ersten klinischen Phase an Probanden und dann später an Patienten getestet wird, möglichst genau sagen können muss, wie der Wirkstoff in einem Gesamtorganismus wirkt. Aufgrund dessen ist eine oft gestellte Frage, wie aussagekräftig Tierversuche sind und in wie weit sie auf den Menschen übertragbar sind. Logischerweise sind Tierversuche nicht zu 100 % auf den Menschen übertragbar.

Einige Wirkstoffe zeigen bei unterschiedlichen Tieren unterschiedliche Wirkungen bzw. Nebenwirkungen. Allerdings hat es sich gezeigt, dass praktisch alle erwünschten Wirkungen und 70 % der Nebenwirkungen eines Wirkstoffes beim Menschen durch Tierversuche vorherzusagen sind. Dadurch kann man bei einem Wirkstoff schon vor der Anwendung beim Menschen eine relativ sichere Nutzen-Risiko Abschätzung vornehmen. Wie ähnlich sich Mensch und Tier sind, und in wie weit man aufgrund dessen die Tierversuche auf den Menschen beziehen kann, zeigt sich auch am Erbmaterial. So finden sich nur für 1 % der menschlichen Gene keine entsprechenden Gene bei der Maus und umgekehrt. Selbst bei Fischen findet sich für nur 25 % der menschlichen Gene keine entsprechenden beim Fisch. Noch einen Hinweis darauf, wie ähnlich sich Mensch und Tier sind, bekommt man dadurch, dass viele tierärztlichen Arzneimittel auf der Basis von Wirkstoffen aus der Pharmaforschung für den Menschen entstehen. Damit Tierversuche so aussagekräftig wie möglich sind, spielt auch die Haltung der Tiere eine wichtige Rolle.

Von den durchgeführten Tierversuchen sind 86 % vorgeschrieben, die restlichen 14 % sind Versuche, in denen neue Therapieansätze oder grundlegende medizinische Zusammenhänge erforscht werden. Zu den vorgeschriebenen Tierversuchen gehören solche, die Teil der Qualitätsprüfung, der Wirksamkeit und der Unbedenklichkeit des Wirkstoffes sind. Die Arzneimittelprüfrichtlinien fordern deswegen neben analytischen und klinischen Versuchen auch pharmakologisch-toxikologische Versuche. Bei den pharmakologisch-toxikologischen Versuchen untersuchen Forscher, welche Wirkung ein Wirkstoff hat und ab welcher Dosis dieser giftig wird.

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