Tätigkeitsbereich Öffentliche Verwaltung

Die Lebensmittelchemiker sind auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung tätig. Sie arbeiten im gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz, insbesondere geht es dabei um Lebensmittel.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben

  • überwachen sie den Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und sonstigen Bedarfsgegenständen oder veranlassen die sich aus den Ergebnissen der Überwachung erforderlichen Maßnahmen,
  • verfolgen sie die Kontamination mit Schadstoffen bei Lebensmitteln, leiten die nach den Ergebnissen erforderlichen Maßnahmen ein oder wirken auf sie hin,
  • geben sie Stellungnahmen ab für Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte,
  • entscheiden sie über Anträge auf Erlass von Verwaltungsentscheidungen oder wirken dabei mit,
  • üben sie Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden und Untersuchungseinrichtungen aus,
  • entwickeln sie Strategien für eine effektive und wirtschaftliche Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen oder wirken darauf hin,
  • wirken sie bei der Planung von Untersuchungseinrichtungen und Probenerhebung mit,
  • wirken sie bei der Überwachung nach dem Strahlenschutzvorsorgerecht mit,
  • wirken sie im Bereich des Umweltschutzes mit,
  • wirken sie aufgrund ihrer Kenntnisse über das von chemischen Stoffen ausgehende Gefährdungspotential bei der Planung der Gefahrenabwehr und bei der Gefahrenabwehr in Störfällen mit,
  • wirken sie bei der Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder, des Bundes und der EG mit,
  • informieren sie die Öffentlichkeit, Wirtschafts- und Verbraucherverbände sachgerecht über die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfgegenständeüberwachung und deren Ergebnisse,
  • wirken sie bei der Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Lebensmittelchemiker, Lebensmittelkontrolleure sowie Angehörigen von Chemieberufen und diesen nahestehenden Berufen mit.

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