Tätigkeitsbereich Öffentliche Verwaltung
Die Lebensmittelchemiker sind auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung tätig. Sie arbeiten im gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz, insbesondere geht es dabei um Lebensmittel.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben
- überwachen sie den Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und sonstigen Bedarfsgegenständen oder veranlassen die sich aus den Ergebnissen der Überwachung erforderlichen Maßnahmen,
- verfolgen sie die Kontamination mit Schadstoffen bei Lebensmitteln, leiten die nach den Ergebnissen erforderlichen Maßnahmen ein oder wirken auf sie hin,
- geben sie Stellungnahmen ab für Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte,
- entscheiden sie über Anträge auf Erlass von Verwaltungsentscheidungen
oder wirken dabei mit,
- üben sie Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden und Untersuchungseinrichtungen aus,
- entwickeln sie Strategien für eine effektive und wirtschaftliche Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen oder wirken darauf hin,
- wirken sie bei der Planung von Untersuchungseinrichtungen und Probenerhebung mit,
- wirken sie bei der Überwachung nach dem Strahlenschutzvorsorgerecht mit,
- wirken sie im Bereich des Umweltschutzes mit,
- wirken sie aufgrund ihrer Kenntnisse über das von chemischen Stoffen ausgehende Gefährdungspotential bei der Planung der Gefahrenabwehr und bei der Gefahrenabwehr in Störfällen mit,
- wirken sie bei der Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder, des Bundes und der EG mit,
- informieren sie die Öffentlichkeit, Wirtschafts- und Verbraucherverbände sachgerecht über die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfgegenständeüberwachung und deren Ergebnisse,
- wirken sie bei der Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Lebensmittelchemiker, Lebensmittelkontrolleure sowie Angehörigen von Chemieberufen und diesen nahestehenden Berufen mit.
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