Tätigkeitsbereich Untersuchungseinrichtungen

Lebensmittelchemiker in Untersuchungseinrichtungen wirken als Sachverständige in der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen mit. Sie erstellen für andere Dienststellen oder Behörden Gutachten auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes, der Wasserchemie und der gerichtlichen Chemie.

Sie überwachen dabei die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchungen und helfen diese zu verbessern.


(http://www.bfa-fish.de)

Zur Erfüllung dieser Aufgaben

  • untersuchen und beurteilen sie Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände chemisch, chemisch-physikalisch, enzymatisch, immunologisch, mikrobiologisch und sensorisch und bewerten die Ergebnisse,
  • untersuchen und beurteilen sie Proben von Tieren auch im Rahmen von Rückstandskontrollplänen auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Masthilfsmitteln,
  • prüfen sie, ob Lebensmittel mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden,
  • ermitteln sie im Rahmen von Monitoringprogrammen aktuelle Belastungen in Lebensmitteln durch ubiquitär vorkommende Schadstoffe im Hinblick auf potentielle Gesundheitsgefährdungen und im Rahmen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes,
  • untersuchen und beurteilen sie Trink-, Brauch-, Bade- und Abwasser und beurteilen die Proben hinsichtlich ihrer chemischen und mikrobiologischen Zusammensetzung,
  • erarbeiten sie neue, verbesserte Analyseverfahren und arbeiten an der Aktualisierung der amtlichen Methodensammlung nach Paragraph 35 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz mit,
  • beteiligen sie sich an nationaler und internationaler Normungsarbeit ( DIN- und CEN-Vorschriften),
  • untersuchen sie Materialien im Rahmen des Umweltschutzes, insbesondere Staubniederschläge, Abfälle, Böden und Baumaterialien und bewerten die Ergebnisse,
  • untersuchen sie Materialien im Rahmen der gerichtlichen und forensischen Chemie einschließlich Blutalkoholbestimmungen und Rauschgifte,
  • erstellen sie Probenpläne unter besonderer Berücksichtigung der im Überwachungsbereich ansässigen Herstellungs-, Verarbeitungs- und Importbetriebe,
  • veranlassen sie Probeentnahmen, die durch Weisung oder auf Veranlassung Dritter erforderlich werden,
  • nehmen sie als Sachverständige an Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden in Herstellerbetrieben, Großmärkten und anderen Betrieben teil,
  • erstellen sie lebensmittelrechtliche Stellungnahmen im Verlauf von Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, Sachverständigentätigkeit vor Gericht,
  • sind sie an der Ausbildung von Lebensmittelchemikern, Lebensmittelkontrolleuren und von chemisch-technischen Assistenten und Chemielaboranten beteiligt.
  • Die Bundeswehr verfügt über ein eigenes Lebensmittelüberwachungssystem. Lebensmittelchemiker sind dort neben organisatorischen und allgemeinen Führungsaufgaben für wissenschaftliche und praktische Aufgaben der Lebensmittelchemie zuständig.

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