Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
- untersuchen sie Lebensmittel, deren Rohstoffe und Vorprodukte chemisch, chemisch-physikalisch, mikrobiologisch, sensorisch und beurteilen die Ergebnisse,
- überprüfen sie die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen,
- ermitteln sie das tatsächliche Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln,
- beraten sie Lebensmittelhersteller und Betreiber von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in ernährungssphysiologischer Hinsicht,
- ermitteln sie Umwelteinflüsse bei der Herstellung und Lagerung von Lebensmitteln und beurteilen die Ergebnisse auch in lebensmittelhygienischer Hinsicht,
- untersuchen und beurteilen sie das bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendete Trinkwasser,
- beraten sie Lebensmittelhersteller in technologischen Fragen,
- überprüfen sie die Formulierung und Ausgestaltung von Werbeaussagen,
- untersuchen und beurteilen sie zurückgelassene Proben im Sinne des Paragraphen 42 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.
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