Tätigkeitsbereich Freiberufliche Tätigkeit

Freiberufliche Lebensmittelchemiker führen für ihre Auftraggeber Untersuchungen durch und bewerten die Ergebnisse rechtlich. Außerdem berät er zu Fragen der Lebensmittel- und Umweltchemie.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben

  • untersuchen sie Lebensmittel, deren Rohstoffe und Vorprodukte chemisch, chemisch-physikalisch, mikrobiologisch, sensorisch und beurteilen die Ergebnisse,
  • überprüfen sie die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen,
  • ermitteln sie das tatsächliche Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln,
  • beraten sie Lebensmittelhersteller und Betreiber von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in ernährungssphysiologischer Hinsicht,
  • ermitteln sie Umwelteinflüsse bei der Herstellung und Lagerung von Lebensmitteln und beurteilen die Ergebnisse auch in lebensmittelhygienischer Hinsicht,
  • untersuchen und beurteilen sie das bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendete Trinkwasser,
  • beraten sie Lebensmittelhersteller in technologischen Fragen,
  • überprüfen sie die Formulierung und Ausgestaltung von Werbeaussagen,
  • untersuchen und beurteilen sie zurückgelassene Proben im Sinne des Paragraphen 42 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.

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